Personalisierte Bescheinigung für die Teilnahme an Pflichtgottesdienst im Rahmen der Corona-Verordnung zur Ausgangssperre.

Entsprechend der Corona-Verordnung vom 23.04.2021 für die Kreisfreiestadt Bochum gilt: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus gewichtigen/triftigen Gründen erlaubt.

Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten freien Ausübung der Religion und entsprechend der genannten Verordnung stellt die Teilnahme an Gottesdiensten einen solchen gewichtigen Grund dar.

Mit diesem Schreiben bestätigen wir Herrn/Frau [xyz-ips snippet=”userfirstname”] [xyz-ips snippet=”userlastname”]  die Teilnahme am Pflichtgottesdienst zum Nachtgebet in der Rönesans Saal, Rombacher Hütte 6-8, 44795 Bochum ab 22Uhr.

Besucher von Gottesdiensten in unserem Verein registrieren sich vorab über unser System und haben sich an die Auflagen unseres Hygienekonzeptes zu halten. Sie sind angehalten, nach dem Gottesdienst den sofortigen Heimweg anzutreten.

Diese Bescheinigung hat Gültigkeit bis auf Widerruf, sofern die Verordnung die Teilnahme am Gottesdienst weiterhin zulässt und nur in Verbindung mit dem Personalausweis.

Für Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand